Aufzugsservice für Hausverwaltungen in München und Oberbayern

Aufzüge für Hausverwaltungen: ein Ansprechpartner für alle Objekte

Wartung, Notbefreiung, Prüffristen und Dokumentation – wir übernehmen den technischen Teil Ihrer Betreiberpflichten. Für München und Oberbayern.

Sie verwalten Gebäude – nicht Aufzüge. Die Betriebssicherheitsverordnung richtet sich trotzdem an den Betreiber, und in der Praxis landen Prüftermine, Notrufaufschaltung und Nachweise auf Ihrem Schreibtisch. Genau diesen Teil nehmen wir Ihnen ab: mit festen Wartungsintervallen, einem Notdienst, der rund um die Uhr erreichbar ist, und Unterlagen, die vollständig sind, wenn der Prüfer kommt. Am häufigsten mitbeauftragt wird das Prüfmanagement – dann liegt die gesamte Prüforganisation bei uns und Sie erhalten eine Rechnung statt mehrerer.

Was die Betriebssicherheitsverordnung vom Betreiber verlangt

PflichtVorgabe
GefährdungsbeurteilungGrundlage für alle weiteren Prüffristen – vom Betreiber zu veranlassen, bevor die Anlage in Betrieb geht, und bei Änderungen erneut
Wiederkehrende PrüfungenJedes Jahr steht eine Prüfung an: Haupt- und Zwischenprüfung wechseln sich jährlich ab. Die Hauptprüfung ist damit alle zwei Jahre fällig, dazwischen liegt jeweils die Zwischenprüfung. Die Hauptprüfung führt eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) durch
Zweiwege-Notrufsystemfest im Fahrkorb installiert, rund um die Uhr auf eine ständig besetzte Stelle geschaltet, mit Notstromversorgung. Ein Mobiltelefon genügt nicht
Befreiung eingeschlossener PersonenDer Betreiber muss dafür sorgen, dass eingeschlossene Personen jederzeit in angemessener Zeit befreit werden können – an allen Tagen, rund um die Uhr. Das setzt einen organisierten Notbefreiungsdienst voraus, der jede Meldung erkennt, bearbeitet und bis zur Befreiung nachverfolgt
Beauftragte Personregelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen, Mängel unverzüglich melden, Ergebnisse dokumentieren
AnlagendokumentationSchaltpläne, CE-Unterlagen, Prüfnachweise, Notfallplan und Wartungsprotokolle vollständig vorhalten und Prüfern zugänglich machen

Angaben nach Betriebssicherheitsverordnung und Technischer Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121. Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Techniker von Aufzugsservice Süd bei der Wartung im Aufzugsschacht

Was wir für Ihre Objekte übernehmen

Wartung nach Plan. Feste Intervalle, abgestimmt auf Alter und Nutzung der Anlage. Unsere Techniker prüfen vor Ort – sie hören hin, messen und erkennen Verschleiß, bevor er zum Ausfall führt.

Gefährdungsbeurteilung und Begleitung der Hauptprüfung. Wir erstellen die Beurteilung als Fachbetrieb und sind bei der Prüfung durch die ZÜS dabei. Von einer Hauptprüfung ohne Wartungsfirma raten wir ab: Der Prüfer kennt Ihr Anlagenmodell nicht im Detail, und eine Prüfung durch eine Person allein bleibt ein Kompromiss.

Am häufigsten mitbeauftragt

Prüfmanagement im Vertrag. Wir übernehmen die Prüforganisation vollständig: Termine mit der Überwachungsstelle vereinbaren, Prüfung begleiten, festgestellte Mängel nachverfolgen und dokumentieren. Die Prüfstelle rechnet direkt mit uns ab – Sie bekommen eine Rechnung von uns statt mehrerer von verschiedenen Stellen. Das bedeutet Kosten- und Planungssicherheit für Sie und für die Eigentümer.

24-Stunden-Notdienst für eingeschlossene Personen. An 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr – hier zählt jede Minute.

Störungsannahme jederzeit. Unser telefonischer Assistent nimmt Störmeldungen auch nachts und am Wochenende auf und legt den Auftrag direkt an. Unser Ziel: die Anlage möglichst noch am selben Tag anfahren.

Reparatur, Modernisierung, Neuanlage. Vom getauschten Verschleißteil bis zum neuen Aufzug – mit klaren Empfehlungen statt Fachchinesisch.

Drei Anrufe, die Sie nicht mehr führen müssen

„Wann war noch mal die letzte Wartung bei uns?“ „Haben Sie das aktuelle Prüfzertifikat?“ „Können Sie die Rechnung vom März noch mal schicken?“

Bei unseren Kunden sind das keine Anrufe mehr, sondern drei Klicks im Kundenportal. Jede Hausverwaltung bekommt einen eigenen Zugang – und sieht selbst nach, wann es ihr passt.

Alle Anlagen im ÜberblickJede Anlage mit Standort, nächstem Wartungstermin und letzter Prüfung.
Wartungsberichte und ChecklistenHerunterladen statt anfordern – auch Jahre später noch abrufbar.
ZÜS-PrüfungenTermine und Nachweise der Hauptprüfungen, wenn der Prüfer sie sehen will.
Rechnungen und VertragIhre Unterlagen jederzeit einsehbar, ohne Nachfrage bei uns.
Störung meldenDirekt im Portal, mit Angabe der betroffenen Anlage. Der Auftrag ist damit angelegt.
Angebote anfragenFür Reparaturen, Modernisierung oder eine neue Anlage – aus demselben Zugang.

Sehen Sie selbst hinein – ohne Vertrag

Wir haben einen Demo-Zugang eingerichtet: eine fiktive Hausverwaltung mit 14 Beispielanlagen im Großraum München. Melden Sie sich an und klicken Sie sich durch.

Benutzer demo-verwalter  ·  Passwort DemoLift2026!

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Sie sind bereits Kunde und haben noch keinen Zugang? Sprechen Sie uns an, wir richten ihn für Sie ein.

Warum Hausverwaltungen mit uns arbeiten

Kurze Wege

Wir sitzen in Brunnthal, südlich von München. Unsere Techniker sind in München, Sauerlach, Otterfing, Holzkirchen und der Region unterwegs – keine Anfahrt aus einer anderen Stadt.

Eine Rechnung statt mehrerer

Mit der Vertragsoption Prüfmanagement laufen die Kosten der Überwachungsstelle über uns. Für die Eigentümerversammlung heißt das: ein Posten, planbar, nachvollziehbar.

Ein Ansprechpartner

Alle Objekte, ein Kontakt. Kein Callcenter, keine Ticketnummer, die niemand kennt.

Verständliche Berichte

Zustandsberichte, die Sie an Eigentümer weitergeben können, ohne sie erst übersetzen zu müssen. Klare Empfehlungen mit Kosten.

Mittelständisch, nicht anonym

Sie sprechen mit Menschen, die Ihre Anlagen kennen – auch nach Jahren noch.

Häufige Fragen von Hausverwaltungen

Was passiert, wenn eine Person im Aufzug eingeschlossen ist?

Der Notruf aus dem Fahrkorb läuft auf eine ständig besetzte Stelle. Wir rücken an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr aus, um die Person zu befreien – diese Meldungen haben bei uns Vorrang vor allen anderen Aufträgen. Wie lange die Anfahrt im Einzelfall dauert, hängt von Standort, Tageszeit und Verkehrslage ab; eine feste Zeit können wir seriös nicht zusagen.

Und wenn der Aufzug nur stehen bleibt, ohne dass jemand drin ist?

Das ist kein Notfall, sondern eine Reparatur – etwa eine klemmende Tür oder eine ausgelöste Sicherheitseinrichtung. Melden können Sie es trotzdem jederzeit: Unser telefonischer Assistent nimmt die Störung auch nachts auf und legt den Auftrag an. Wir versuchen, die Anlage möglichst noch am selben Tag anzufahren.

Müssen wir die Prüftermine selbst organisieren?

Nicht, wenn Sie das Prüfmanagement mit in den Vertrag nehmen. Dann liegt die gesamte Prüforganisation bei uns: Wir vereinbaren die Termine mit der Überwachungsstelle, begleiten die Prüfung, verfolgen Mängel nach und legen die Nachweise in Ihr Kundenportal. Die Prüfstelle rechnet direkt mit uns ab, Sie erhalten eine Rechnung von uns. Ohne diese Option bleibt die Organisation bei Ihnen als Betreiber – wir führen die Wartung dann wie vereinbart durch und begleiten die Prüfung auf Anfrage.

Wer sollte die Zwischenprüfung durchführen?

Unsere klare Empfehlung: die zugelassene Überwachungsstelle – dieselbe unabhängige Stelle, die auch die Hauptprüfung übernimmt. Vier Augen sehen mehr als zwei. Wer eine Anlage selbst wartet, ist nicht die geeignete Instanz, um seine eigene Arbeit zu prüfen. Wir verzichten damit bewusst auf einen Auftrag – dafür wissen Sie als Betreiber, dass der Zustand Ihrer Anlage neutral beurteilt wurde.

Worin unterscheiden sich Wartung und Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist der erste Schritt und gesetzlich vorgeschrieben. Wir prüfen darin als Fachbetrieb den Zustand der Anlage im Hinblick auf die Betriebssicherheit; daraus ergeben sich die notwendigen Maßnahmen und die Prüffristen. Die Wartung ist die laufende Instandhaltung – die können Sie unabhängig davon beauftragen, auch wenn die nächste Hauptprüfung noch fern ist.

Wie oft sollte eine Anlage gewartet werden?

Die Hauptprüfung durch die ZÜS ist mindestens alle zwei Jahre fällig. Für die Wartung empfehlen wir mindestens zwei grundlegende Überprüfungen pro Jahr und richten das Intervall am Alter und an der Nutzung der Anlage aus. Bei neueren Anlagen darf es seltener sein – häufige Wartungen mit Kostenumlage auf die Mietparteien werden dort erfahrungsgemäß schlecht aufgenommen.

Übernehmen Sie auch bestehende Anlagen aus einem laufenden Vertrag?

Ja. Wir sehen uns die Anlage und die vorhandene Dokumentation an und sagen Ihnen offen, was auf Sie zukommt. Sprechen Sie uns an – das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Sprechen wir über Ihre Objekte

Kostenlos, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck. Sagen Sie uns, wie viele Anlagen Sie betreuen – wir sagen Ihnen, was wir übernehmen können.