Wartungen

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Schacht
Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser: Als Betreiber einer Aufzugsanlage sind Sie laut Gesetzgeber zu regelmäßigen Kontrollen verpflichtet. Um das Risiko eines Ausfalls auf ein Minimum zu reduzieren, sind regelmäßige Funktionskontrollen unerlässlich. Damit Sie Ihren Kunden und Mitarbeitern einen betriebssicheren Aufzug garantieren können, ist die Beauftragung eines Fachmanns für Aufzugsicherheit immer die beste Option:

Anstatt sich auf einen „elektronischen Aufzugwärter“ zu verlassen, sind die Augen und Erfahrung eines Spezialisten unersetzlich. Elektronische Hilfsmittel allein bieten nur einen groben Überblick des aktuellen Zustands Ihrer Anlage – eine umfassende Begehung durch einen Fachmann unter Einbeziehung aller fünf Sinne ist in jedem Fall vorzuziehen.

Wissenswertes zum Thema Wartungen

Wie oft ist ein Aufzug zu warten?

Die Hauptprüfung Ihrer Aufzüge hat alle zwei Jahre durch die Zentralen Überwachungsstellen (ZÜS) stattzufinden. Es ist dringend zu empfehlen, sich nicht nur kurz vor einer Hauptprüfung mit der Gefährdungsbeurteilung und der anschließenden Durchführung von Wartungsmaßnahmen zu befassen.

Unser Aufzugsservice für München und Umgebung empfiehlt Ihnen, wenigstens zweimal pro Jahr eine grundlegende Überprüfung Ihrer Aufzugstechnik durchzuführen zu lassen. Dies gibt Ihnen sowie Ihren Mietern oder Mitarbeitern die Sicherheit, Tag für Tag mit einem guten Gefühl in den Aufzug zu steigen. Auch die Arbeitssicherheit bei Bau- und Lastenaufzügen wird durch eine regelmäßige Überprüfung und Wartung ernst genommen.

Unser Tipp: Setzen Sie die Häufigkeit der Wartungen mit dem Alter Ihrer Aufzüge in Relation. Bei neueren Modellen werden Sie seltener über eine Wartung nachdenken dürfen. Eine vielfache Wartung Ihrer Aufzüge pro Jahr mit Weitergabe der Kosten an Ihre Mietparteien wird gerade bei neuen Aufzugsanlagen schlecht aufgenommen.

Was unterscheidet Wartung und Gefährdungsbeurteilung?

Gefährdungsbeurteilung und Wartung von Aufzügen hängen eng miteinander zusammen, sind jedoch nicht identisch. Die Beurteilung ist der erste Schritt, zu dem Sie gesetzlich verpflichtet sind. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung überprüfen wir als Fachbetrieb den Zustand Ihrer Aufzugsanlagen in puncto Betriebssicherheit. Aus der abschließenden Überprüfung lassen sich sämtliche Maßnahmen entnehmen, die für eine Wartung und Reparatur sprechen.

Im umgekehrten Fall können Sie sich für eine regelmäßige Wartung Ihrer Aufzüge entscheiden, ohne dass es im Vorfeld zu einer Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Gesetzgebers kommen muss. Hier nehmen wir einfach mit unserem Fachwissen eine Prüfung Ihrer Aufzüge vor und führen auf Wunsch kleine Reparaturmaßnahmen durch, selbst wenn die nächste Hauptprüfung noch fern ist.

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Was genau passiert im Rahmen einer Wartung?

Eine Wartung Ihrer Aufzugstechnik hat zum Ziel, den Betrieb Ihrer Aufzüge bei maximaler Sicherheit für alle Fahrgäste oder der transportierten Lasten sicherzustellen. Nach einer umfassenden Überprüfung aller Baugruppen nehmen unsere geschulten Techniker den Austausch älterer Bauteile vor und bringen Ihre Aufzugsanlage so auf den technisch neusten Stand.

Oft zeigen sich im Laufe der Betriebsjahre kleinere Schäden, die beispielsweise auf einen Verschleiß zurückzuführen sind. Unser Wartungsservice nimmt einen Austausch dieser Komponenten vor, damit Sie wieder auf einen einwandfreien und sicheren Betrieb Ihrer Anlage vertrauen können. Sollten sich bei einer regelmäßigen Wartung größere technische Probleme zeigen, sprechen wir dieses mit Ihnen ab und zeigen Wege einer sachgemäßen und kostenbewussten Reparatur auf.

Ist eine Hauptprüfung ohne Wartungsfirma möglich?

Die Durchführung einer Hauptprüfung durch einen Sachverständigen ist grundsätzlich mit Hilfe einer Wartungsfirma vorgesehen. In den letzten Jahren hat sich der zweifelhafte Trend durchgesetzt, die Prüfung ohne Wartungspartner durchzuführen. Zwar haben die Zentralen Überwachungsstellen (ZÜS) ein Anrecht auf diese Unterstützung. Ob dieses genutzt wird und welche Qualifikation der Wartungspartner mitzubringen hat, ist gesetzlich nicht geregelt.

Wir möchten Ihnen von einer Hauptprüfung ohne Wartungsfirma abraten, die nur unnötige Risiken für Sie als Betreiber mit sich bringt. So kann der Prüfer der ZÜS nicht mit Ihrem Aufzugsmodell detailliert vertraut sein, wobei eine Überprüfung durch eine Person alleine ohnehin mit einigen Kompromissen verbunden ist.

Zwar können Sie die Hauptprüfung mit einem einzigen Prüfer bestehen. Dennoch wird die Unsicherheit bleiben, ob Ihre Aufzugsanlage einwandfrei funktioniert und tatsächlich keine Gefährdung für Ihre Mieter oder Mitarbeiter mit sich bringt. Durch eine begleitende Wartungsfirma gewinnen Sie diese Sicherheit.

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