Der Aufzug ist einer der größten Posten in der Abrechnung. Wissen Sie, wofür Sie zahlen?

Wir sehen uns Ihren bestehenden Wartungsvertrag an und sagen Ihnen, was darin steht, was fehlt und wo sich etwas ändern lässt. Kostenlos und unverbindlich.

Für Eigentümer und Verwaltungsbeiräte

Die Nebenkosten steigen seit Jahren – die zweite Miete ist längst ein eigener Posten in jeder Eigentümerversammlung. Der Aufzug gehört dabei zu den größten Einzelpositionen, und er ist eine der wenigen, an denen sich tatsächlich etwas drehen lässt.

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gemeinschaft selbst die Betreiberin der Anlage. Die Pflichten aus der Betriebssicherheitsverordnung liegen also bei Ihnen als Eigentümern – und damit auch die Entscheidung, wer die Anlage betreut und zu welchen Konditionen.

Nur schaut sich einen einmal geschlossenen Wartungsvertrag selten jemand wieder an. Er verlängert sich still, der Preis wird jährlich angepasst, und irgendwann kann niemand mehr sagen, welche Leistung eigentlich enthalten ist und welche extra berechnet wird.

Das Ganze läuft dabei ausdrücklich im Verbund mit Ihrer Hausverwaltung. Sie führt die Geschäfte der Gemeinschaft und setzt am Ende um, was beschlossen wird – wir liefern die Zahlen und die Technik dazu. Für die Verwaltung bedeutet das keine zusätzliche Arbeit, sondern eine Entscheidungsgrundlage, die sie sonst selbst zusammentragen müsste.

Der Vertragscheck

Schicken Sie uns, was Sie da haben – wir sehen es durch und melden uns mit einer Einschätzung zurück. Hilfreich sind:

  • der aktuelle Wartungsvertrag, inklusive Anlagen und Preisanpassungsklausel
  • die letzte Jahresabrechnung oder die Wartungsrechnungen der letzten zwölf Monate
  • Rechnungen für Reparaturen und Ersatzteile aus dem letzten Jahr
  • der letzte Prüfbericht der ZÜS, falls greifbar

Sie bekommen von uns eine schriftliche Einschätzung: was der Vertrag abdeckt, was er ausdrücklich ausschließt, welche Positionen auffällig sind und was ein Wechsel oder eine Nachverhandlung realistisch bringen würde.

Wie es weitergeht, wenn Sie tatsächlich wechseln wollen – Ablauf, Fristen, was mit Notruf und Schlüsseltresor passiert –, steht auf der Seite Anbieterwechsel.

Und wenn der Vertrag in Ordnung ist, sagen wir Ihnen das auch. Es kommt regelmäßig vor. Dann haben Sie Gewissheit statt eines Bauchgefühls – und für die Versammlung eine belastbare Aussage.

Worauf wir schauen

Was ist Wartung, was ist Reparatur?

Die Grenze ist der teuerste Punkt in jedem Vertrag. Vollwartung, Teilwartung, reine Inspektion – die Begriffe klingen ähnlich und bedeuten sehr Unterschiedliches.

Was ist ausdrücklich ausgeschlossen?

Türantriebe, Steuerung, Seile, Verschleißteile: Ausschlusslisten stehen selten vorne im Vertrag. Genau dort entstehen aber die Rechnungen, mit denen niemand gerechnet hat.

Preisanpassung und Laufzeit

Nach welchem Index wird erhöht, wie lange läuft der Vertrag, wann muss gekündigt werden? Verpasste Fristen sind der häufigste Grund, warum ein Vertrag noch Jahre weiterläuft.

Prüfkosten

Wer bestellt die ZÜS, wer begleitet die Prüfung, wer arbeitet die Mängel ab – und wird das jeweils separat berechnet? Hier stecken oft mehrere Rechnungen für einen Vorgang.

Notrufaufschaltung

Aufschaltgebühr, Leitungskosten, Bereitschaft: drei Positionen, die manchmal doppelt auftauchen, weil sie aus unterschiedlichen Verträgen stammen.

Umlagefähigkeit

Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten, ist die Wartung Betriebskosten, die Instandsetzung nicht. Stehen beide in einer Sammelposition, wird die Abrechnung gegenüber Ihrem Mieter angreifbar.

So läuft es ab

Sie melden sich

Per Telefon oder Kontaktformular. Die Unterlagen können Sie einfach per E-Mail schicken – gescannt oder abfotografiert reicht.

Wir sehen die Unterlagen durch

In der Regel melden wir uns innerhalb weniger Tage mit unserer Einschätzung. Für Rückfragen rufen wir an, das geht meist schneller als schreiben.

Auf Wunsch schauen wir uns die Anlage an

Ein Termin vor Ort, etwa eine Stunde. Erst dabei zeigt sich, ob der tatsächliche Zustand zu dem passt, was auf dem Papier steht. Auch das ist kostenlos.

Sie bekommen Angebot und Kurzfassung

Falls ein Wechsel sinnvoll ist: ein Angebot mit getrennt ausgewiesenen Positionen, dazu eine Zusammenfassung auf einer Seite – Ausgangslage, Vorschlag, Kosten. Die können Sie der Einladung zur Versammlung direkt beilegen.

Die Gemeinschaft entscheidet

Die Eigentümerversammlung stimmt ab. Wenn es hilft, kommen wir dazu und beantworten die technischen Fragen. Bis zum Beschluss sind Sie zu nichts verpflichtet.

Die Umsetzung läuft über Ihre Verwaltung

Nach einem positiven Beschluss stimmen wir uns direkt mit Ihrer Hausverwaltung ab: Vertrag, Übergabe der Unterlagen, Terminplanung. Für Sie ist die Sache damit erledigt.

Wir arbeiten mit Ihrer Verwaltung, nicht gegen sie

Der größte Teil unserer Anlagen wird von Hausverwaltungen betreut, und genau so soll es auch sein: Die Verwaltung führt die Geschäfte der Gemeinschaft, wir kümmern uns um die Technik. Wenn Sie als Beirat den ersten Schritt machen, ziehen wir Ihre Verwaltung ein, sobald es sinnvoll ist – spätestens bei der Umsetzung. Für die Verwaltung bedeutet ein Wechsel dann vor allem eines: weniger Rückfragen aus der Eigentümerschaft.

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Prüfmanagement – wo in der Praxis das meiste Geld und die meiste Arbeit liegt

Jedes Jahr steht eine Prüfung an: Haupt- und Zwischenprüfung wechseln sich ab, die Hauptprüfung ist damit alle zwei Jahre fällig. Beide sollten von einer zugelassenen Überwachungsstelle durchgeführt werden – vier Augen sehen mehr als zwei.

Auf Wunsch übernehmen wir die komplette Prüforganisation: Terminabstimmung mit der ZÜS, Begleitung der Prüfung vor Ort, Abarbeitung der Mängel und die Dokumentation. Die Prüfstelle rechnet direkt mit uns ab, die Gemeinschaft bekommt eine Rechnung statt mehrerer. Das ist die Position, die Hausverwaltungen bei uns am häufigsten mitbeauftragen – und in der Jahresabrechnung der Punkt, der am ehesten für Rückfragen sorgt, wenn er nicht sauber getrennt ist.

Alle Unterlagen – Wartungsberichte, ZÜS-Nachweise, Rechnungen – liegen in unserem Kundenportal und sind jederzeit abrufbar. Auf Wunsch auch für den Verwaltungsbeirat.

Wenn die Anlage in die Jahre kommt: modernisieren statt ersetzen

Irgendwann steht in jeder Gemeinschaft die Frage im Raum, ob der Aufzug ersetzt werden muss. Ein Vollersatz ist die teuerste aller möglichen Antworten – und selten die einzige.

Schacht, Führungsschienen und Tragmittel einer Aufzugsanlage sind auf Jahrzehnte ausgelegt und nach dreißig Jahren regulärer Nutzung in aller Regel nicht das Problem. Was zuerst altert, ist die Elektronik: die Steuerung, für die es kaum noch Ersatzteile gibt und für die niemand mehr Unterstützung anbietet. Wird sie erneuert, verhält sich die Anlage im Alltag wie ein neuer Aufzug – zu einem Bruchteil der Kosten und mit einem erheblich kürzeren Ausfall.

Für die Versammlung ist das eine andere Größenordnung und damit eine andere Diskussion. Was Sie für den Beschluss brauchen, bekommen Sie von uns: einen Zustandsbericht der Anlage, ein Angebot mit getrennt ausgewiesenen Positionen, eine Kurzfassung auf einer Seite und die Aushänge für die Bewohner. Auf Wunsch kommen wir zur Versammlung und beantworten die technischen Fragen.

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Häufige Fragen aus Eigentümergemeinschaften

Was kostet der Vertragscheck?

Nichts. Die Durchsicht der Unterlagen, der Termin vor Ort und ein eventuelles Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Es entsteht daraus keine Verpflichtung.

Dürfen wir als Beirat überhaupt ein Angebot einholen?

Angebote einholen und vergleichen ist reine Vorbereitung – das kann jeder. Die Entscheidung über einen Vertrag trifft die Eigentümerversammlung per Beschluss, umgesetzt wird sie durch die Verwaltung. Wir liefern Ihnen die Grundlage, nicht den Vertrag.

Müssen wir wechseln, wenn wir uns beraten lassen?

Nein. Ein möglicher Ausgang ist auch, dass Sie mit den Zahlen zurück zu Ihrem bisherigen Anbieter gehen und nachverhandeln. Auch dafür ist eine belastbare Einschätzung von außen nützlich.

Erfährt unsere Verwaltung davon?

Von uns aus nicht ungefragt. Spätestens bei der Umsetzung führt aber kein Weg an ihr vorbei, weil die Verwaltung die Beschlüsse der Gemeinschaft ausführt. In der Praxis ist es meist einfacher, sie früh einzubinden.

Was ist der Unterschied zwischen Haupt- und Zwischenprüfung?

Beide sind wiederkehrende Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung, und sie wechseln sich jährlich ab. Praktisch heißt das: Jedes Jahr kommt ein Prüfer, alle zwei Jahre ist es die umfangreichere Hauptprüfung. Beide sollte eine zugelassene Überwachungsstelle durchführen.

Wer ist verantwortlich, wenn etwas passiert?

Betreiberin der Anlage ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die daraus folgenden Pflichten – Gefährdungsbeurteilung, Prüffristen, Instandhaltung – lassen sich organisatorisch an einen Fachbetrieb übertragen, die Verantwortung bleibt aber bei der Gemeinschaft. Genau deshalb ist eine lückenlose Dokumentation so wichtig.

Was passiert bei einer Störung mit Personen im Aufzug?

Unser Notdienst ist rund um die Uhr erreichbar. Wir kommen zur Anlage und befreien die eingeschlossenen Personen in angemessener Zeit. Die anschließende Reparatur ist ein eigener Vorgang – nicht jede Störung lässt sich sofort dauerhaft beheben.

Wir haben mehrere Aufzüge in der Anlage. Geht das auch?

Ja. Bei mehreren Anlagen wird es sogar einfacher, weil Wartungs- und Prüftermine gebündelt werden können. Das spart Wege und macht die Abrechnung übersichtlicher.

Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite beschreiben die übliche Praxis und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls – etwa zur Beschlussfassung, zur Zuständigkeit oder zur Umlagefähigkeit einzelner Kosten – wenden Sie sich bitte an Ihre Verwaltung oder an einen im WEG- und Mietrecht erfahrenen Anwalt.

Lassen Sie uns einen Blick auf Ihren Vertrag werfen

Kostenlos, unverbindlich – und mit einer Zusammenfassung, die sich direkt in Ihre nächste Eigentümerversammlung mitnehmen lässt.