Den Aufzugsservice wechseln – was dabei tatsächlich passiert
Der Aufzug bleibt, wie er ist. Es wechselt die Betreuung, nicht die Anlage. Auf dieser Seite steht Schritt für Schritt, was zu tun ist – und was wir Ihnen abnehmen.
Warum ein Wechsel schwieriger wirkt, als er ist
Die meisten Wartungsverträge werden nicht deshalb verlängert, weil alle zufrieden sind. Sie werden verlängert, weil niemand weiß, was ein Wechsel bedeutet, und weil die Kündigungsfrist verstrichen ist, bevor sich jemand damit befasst hat.
Dabei ist die Sache übersichtlich. Eine Aufzugsanlage ist kein geschlossenes System, das nur ihr Erbauer bedienen darf. Sie wird von einem Fachbetrieb gewartet, geprüft und instand gehalten – und welcher Betrieb das ist, entscheiden Sie. Am Aufzug selbst ändert sich beim Wechsel nichts. Kein Umbau, kein Stillstand, keine neue Anlage.
Was tatsächlich zu tun ist: eine Kündigung zum richtigen Zeitpunkt, die Übergabe der Unterlagen, die Umstellung der Notrufaufschaltung und die Übernahme der Prüftermine. Den größten Teil davon machen wir.
Und es geht schneller, als die meisten erwarten: Für den ersten Schritt genügen uns in der Regel Fotos Ihrer Anlage. Daran erkennen wir, um welchen Aufzug es sich handelt – der Vertrag liegt Ihnen dann meist noch am selben Tag zur Durchsicht vor.
Die drei Fragen, die immer kommen
Nein.
Wir übernehmen Anlagen aller Fabrikate, auch solche mit herstellereigener Steuerung. Das ist bei uns der Normalfall und nicht die Ausnahme. Sollte am Notrufgerät etwas nötig sein, sagen wir Ihnen das vorher und nicht hinterher.
Der bleibt hängen.
Üblich ist, dass beim Wechsel ein neuer Tresor gesetzt und neu in die Fassade gebohrt wird. Nötig ist das nicht. Wir rüsten den vorhandenen Tresor mit einer anderen Schließung aus – ein Loch weniger in der Wand, ein Bauteil weniger im Müll.
Nein.
Der Übergang wird auf den Tag abgestimmt. Notdienst und Notrufaufschaltung greifen ab dem ersten Tag unserer Zuständigkeit. Es gibt keinen Zeitraum, in dem sich niemand verantwortlich fühlt.
So läuft die Übernahme ab
Bilder genügen meistens
Schicken Sie uns ein paar Fotos der Anlage: Steuerung, Typenschild, Kabine, Triebwerksraum. In den meisten Fällen sehen wir daran bereits, um welchen Aufzug es sich handelt und was seine Betreuung bedeutet. Wenn Ihnen ein Termin vor Ort lieber ist, kommen wir selbstverständlich vorbei.
Der Vertrag kommt meist noch am selben Tag
Auf dieser Grundlage geht der Wartungsvertrag in der Regel am gleichen Tag zur Durchsicht an Sie beziehungsweise an Ihre Hausverwaltung. Ohne Verpflichtung. Sie sehen also sofort, worüber Sie entscheiden – und warten nicht wochenlang auf ein Angebot.
Prüfen, entscheiden, kündigen
Sie sehen sich den Vertrag in Ruhe an. Für die Eigentümerversammlung legen wir eine Kurzfassung auf einer Seite bei. Die Kündigung des bisherigen Vertrags sprechen Sie selbst aus, weil Sie der Vertragspartner sind – wir sagen Ihnen, bis wann das geschehen muss und worauf zu achten ist.
Eine Woche vor dem Start: Notruf und Zugang
Rund eine Woche bevor unsere Zuständigkeit beginnt, wird das Notrufgerät umprogrammiert oder ersetzt und auf die Notrufleitstelle aufgeschaltet. Im selben Zug wird der Schlüsseltresor umgeschlossen – oder gesetzt, falls noch keiner vorhanden ist. Erreichbarkeit und Zugang stehen damit, bevor die Betreuung überhaupt auf uns übergeht – deshalb entsteht am Übergabetag keine Lücke.
Übernahme der Anlage
Unterlagen sichten und vervollständigen, Prüftermine mit der ZÜS übernehmen, Anlagendaten aufnehmen. Sie bekommen von uns eine Übersicht, was übernommen wurde und wo etwas fehlt.
Erste Wartung und Portalzugang
Mit der ersten Wartung liegt der komplette Vorgang in Ihrem Kundenportal: Wartungsberichte, ZÜS-Nachweise, Vertrag, Rechnungen. Ab da läuft es.
Was wir bei der Übernahme erledigen
- Sichtung und Vervollständigung der Anlagendokumentation, einschließlich der Prüfberichte der letzten Jahre
- Umprogrammierung oder Ersatz des Notrufgeräts und Aufschaltung auf die Notrufleitstelle – rund eine Woche vor dem Start, damit die Erreichbarkeit vor dem Übergang steht
- Auf Wunsch ein freies Notrufsystem über Mobilfunk, das auch nach uns weiterbenutzt werden kann – ohne Anschaffung über die Option Notruf Miete
- Umschließung des vorhandenen Schlüsseltresors statt Neumontage – oder Montage eines Tresors, falls noch keiner vorhanden ist
- Übernahme der Prüftermine und auf Wunsch der kompletten Prüforganisation mit der ZÜS
- Aufnahme der Anlagendaten und Einrichtung Ihres Zugangs zum Kundenportal
- Abstimmung mit Hausmeister oder Objektbetreuung vor Ort
- Auf Wunsch: Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung
Was Sie tun müssen, ist die Kündigung des bestehenden Vertrags und die Unterschrift unter den neuen. Alles Weitere läuft über uns.
Der Zeitpunkt entscheidet
Wartungsverträge im Aufzugsbereich verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die Frist liegt in der Praxis meist bei drei Monaten zum Jahresende. Wer zum kommenden Jahreswechsel wechseln möchte, muss die Kündigung also bis Ende September ausgesprochen haben.
Das ist ein Stichtag, an den im September niemand denkt. Ärger mit dem Aufzug hat man im Januar, wenn er zum dritten Mal steht, oder im Sommer, wenn die Jahresabrechnung auf dem Tisch liegt. Bis dahin ist die Frist verstrichen – und es dauert wieder ein volles Jahr.
Genau daran liegt es, dass so viele Verträge weiterlaufen, obwohl niemand mehr zufrieden ist. Nicht an der Qualität, sondern am Kalender.
Deshalb lohnt sich der Blick in den Vertrag genau dann, wenn gerade nichts brennt. Schicken Sie ihn uns – wir sagen Ihnen, wann Ihr nächstes Zeitfenster ist, und melden uns rechtzeitig davor. Auch dann, wenn das noch zwei Jahre hin ist.
Für Hausverwaltungen: kein Mehraufwand, sondern weniger
Ein Wechsel bedeutet für Sie einmalig eine Kündigung und eine Unterschrift. Danach übernehmen wir die Prüforganisation, die Dokumentation und die Erreichbarkeit – und Ihre Eigentümer bekommen einen Portalzugang, statt bei Ihnen nach Unterlagen zu fragen.
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Häufige Fragen zum Wechsel
Was kostet das alles?
Nichts. Die Beurteilung Ihrer Anlage, ein eventueller Termin vor Ort, die Durchsicht Ihres bestehenden Vertrags und unser Angebot sind kostenlos und unverbindlich. Daraus entsteht keine Verpflichtung.
Reichen wirklich Fotos, oder wollen Sie die Anlage sehen?
Für den Anfang reichen Fotos fast immer. Hilfreich sind Aufnahmen von der Steuerung, dem Typenschild, der Kabine und dem Triebwerksraum. Aus jahrzehntelanger Praxis erkennen wir daran, um welche Anlage es sich handelt. Vor Ort sind wir spätestens bei der Übernahme – und vorher immer dann, wenn Sie es möchten.
Bis wann müssen wir kündigen?
Das steht in Ihrem Vertrag. In der Praxis sind es meist drei Monate zum Jahresende – die Kündigung müsste dann bis Ende September beim bisherigen Anbieter eingegangen sein. Schicken Sie uns den Vertrag, dann sagen wir Ihnen verbindlich, welche Frist bei Ihnen gilt.
Wir stecken mitten in der Laufzeit. Ist das Gespräch dann sinnlos?
Im Gegenteil, das ist der beste Zeitpunkt. Dann bleibt Ruhe für die Entscheidung, und wir merken uns die Kündigungsfrist vor. Viele unserer heutigen Kunden haben ein bis zwei Jahre vor dem eigentlichen Wechsel zum ersten Mal mit uns gesprochen.
Muss die Anlage für die Übernahme umgebaut werden?
In aller Regel nicht. Wir warten Aufzüge aller gängigen Fabrikate, auch mit herstellereigener Steuerung. Sollte am Notrufgerät etwas nötig sein, weil es ausschließlich auf die Leitzentrale des bisherigen Anbieters funktioniert, sagen wir Ihnen das im Angebot – mitsamt der Möglichkeit, das über die Option Notruf Miete ohne Anschaffung zu lösen.
Was passiert mit offenen Mängeln aus der letzten ZÜS-Prüfung?
Die sehen wir uns bei der Bestandsaufnahme an und weisen sie im Angebot getrennt aus. So wissen Sie vorher, was noch offen ist, und es gibt hinterher keine Überraschung. Auf Wunsch arbeiten wir die Mängel im Zuge der Übernahme ab.
Wer kündigt den alten Vertrag?
Das müssen Sie selbst tun, denn Sie sind der Vertragspartner. Wir sagen Ihnen, bis wann und in welcher Form – nach unserer Erfahrung ist die Schriftform mit Nachweis des Zugangs die sichere Variante. Die Kündigung selbst können wir Ihnen nicht abnehmen.
Wir verwalten mehrere Objekte. Muss alles gleichzeitig wechseln?
Nein. In der Praxis wechseln Verwaltungen oft mit einem oder zwei Objekten und nehmen die übrigen nach, wenn deren Verträge auslaufen. Uns ist das recht – so können Sie in Ruhe sehen, ob die Zusammenarbeit passt.
Bekommen wir dieselben Leute oder wechselnde Techniker?
Ihre Objekte werden festen Technikern zugeordnet, die die Anlagen dann auch kennen. Bei uns ruft niemand eine Hotline an und erklärt zum vierten Mal dieselbe Anlage.
Was ist, wenn wir es uns anders überlegen?
Bis zur Unterschrift entsteht Ihnen keinerlei Verpflichtung. Und wenn Sie mit unserer Einschätzung zu Ihrem bisherigen Anbieter gehen und dort nachverhandeln, ist das ein völlig legitimer Ausgang. Auch dafür ist eine belastbare Zweitmeinung nützlich.
Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite beschreiben die übliche Praxis und ersetzen keine Rechtsberatung. Laufzeiten, Kündigungsfristen und Formvorschriften ergeben sich aus Ihrem konkreten Vertrag. Für die Beurteilung Ihres Einzelfalls – etwa zur Wirksamkeit einer Kündigung oder zur Beschlussfassung in der Eigentümergemeinschaft – wenden Sie sich bitte an Ihre Verwaltung oder an einen im WEG- und Mietrecht erfahrenen Anwalt.
Schicken Sie uns Ihren Vertrag
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